Kurfürstendamm 185
10707 Berlin
Andreas Dustmann vertritt seine Mandanten, zu denen in- und ausländische Unternehmen gehören, in allen Fragen des Gewerblichen Rechtschutzes und Urheberrechts. Bekannt ist er unter anderem für die anwaltliche Vertretung einiger US-Filmstudios bei der Bekämpfung der Internetpiraterie. Er begleitete juristisch den Aufbau mehrerer Video-on-demand Portale und eCommerce-Plattformen und berät fortlaufend Medienunternehmen, Agenturen und Händler zu Rechtsfragen des Internet. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die gerichtliche Prozessvertretung.
Seit Jahren betreut Andreas Dustmann Mandanten in komplexen gerichtlichen Streitverfahren, insbesondere im Bereich des Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Musterrechts. Zunehmend ist er auch in Patentstreitverfahren tätig.
Als Spezialist für Domainstreitigkeiten führt Andreas Dustmann ferner Domainstreitverfahren sowohl vor den nationalen Gerichten sowie der Schiedsgerichtsbarkeit der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Er betreut überdies die Marken- und Designportfolios zahlreicher mittelständischer Unternehmen.
Andreas Dustmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Madrid Complutense und Köln. An der University of Edinburgh erwarb er 1995 den Abschluss Master of Laws (LL.M.). In seiner Doktorarbeit befasste sich Andreas Dustmann mit der Verantwortlichkeit von Internetprovidern für Urheberrechtsverletzungen. 1998 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Andreas Dustmann ist seit 2001 bei BOEHMERT & BOEHMERT
Das JUVE Handbuch 2017/2018 zählte Andreas Dustmann zum wiederholten Male zu den besonders empfohlenen Anwälten für Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Medienrecht im Land Brandenburg.
Er veröffentlicht regelmäßig zu urheber- und internetrechtlichen Themen und ist Lehrbeauftragter für Urheberrecht an der Universität Potsdam. Andreas Dustmann ist unter anderem Co-Autor des Praxishandbuchs Geistiges Eigentum im Internet (2003) sowie des Kommentars zum Urheberrecht Fromm/ Nordemann (11. Aufl., 2014).
Seit 2007 ist er Mitglied der GRUR sowie von UNION.