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Martin Schaefer arbeitet vor allem auf dem Gebiet des Urheberrechts, einschließlich des Urhebervertragsrechts, hauptsächlich in den Bereichen Musik, Literatur, Bildende Kunst, Design, Architektur, Wissenschaft, Software und Games. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Recht der Musikwirtschaft sowie auf Fragen der kollektiven und individuellen Rechtewahrnehmung. Hier zählen insbesondere das Recht der Verwertungsgesellschaften und der Verwertungsagenturen zu seinen Spezialfeldern. Darüber hinaus ist Martin Schaefer häufig in Fragen der Providerhaftung, im Datenschutzrecht, im Recht der elektronischen Medien sowie im Markenrecht tätig.

Zu seinem Mandantenkreis zählen zahlreiche Unternehmen sowie Verbände aus dem Kreis der Medien und der Musikindustrie. Er unterstützt sie beim Aufbau von Schutzrechtsstrategien und übernimmt die Vertretung vor Gerichten und der Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitsachen. Er berät sie aber auch bezüglich der Interessenwahrnehmung in der Urheberrechtspolitik und bei der Entwicklung zukunftsweisender Branchenprojekte mit Bezug zum Recht des Geistigen Eigentums.

Martin Schaefer ist Mitgkied im Beirat des Deutschen Musikarchivs in der Deutschen Nationalbibliothek, gewähltes Mitglied des Vorstandes der ALAI Deutschland und gewähltes Mitglied im Fachausschuss für Urheberrecht der GRUR. Er ist Co-Chairman des „International Chapter“ der Copyright Society of the USA sowie Dozent am MIPLC. Er gehört ferner dem wissenschaftlichen Beirat der „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“ an und ist Senior Kurator der Karl-Foerster-Stiftung.

Martin Schaefer ist zudem Co-Autor beim Urheberrechtskommentar „Fromm/Nordemann“, sowie beim „Wandtke/Bullinger: Praxiskommentar zum Urheberrecht“ sowie im „Moser/Scheuermann: Handbuch der Musikwirtschaft“. Darüber hinaus ist er Autor oder Mit-Autor verschiedener Monografien und zahlreicher Artikel, vor allem zu Themen des Urheberrechts.

Das JUVE Handbuch 2019/2020 führt ihn als häufig empfohlenen Anwalt im Vertrags- und Urheberrecht an. Auch Best Lawyers 2018 führt ihn unter den ausgewählten Anwälten im Bereich IP an.