NORDEMANN-Prof-Dr-Axel-Nordemann-Partner-Rechtsanwalt-Attorney-at-LawKurfürstendamm 59 
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Axel Nordemann ist schwerpunktmäßig im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht tätig. Zu seinem Mandantenkreis zählen deutsche und internationale Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Verlagsunternehmen, Radiosender, Pharmahersteller, Werbeunternehmen, Spielzeughersteller, Software-Anbieter, Kosmetik-Hersteller u.v.m. beauftragen ihn mit der Wahrung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Er verwaltet weltweite Markenportfolios und vertritt Markeninhaber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie vor deutschen Gerichten und dem EuG/ EuGH.

Im Urheberrecht ist Axel Nordemann überwiegend für nationale und internationale Medienunternehmen und Verlage tätig. Er berät in der urheberrechtlichen Vertragsgestaltung und in urheberrechtlichen Verletzungsverfahren. Außerdem ist er häufig im Bereich der Produktnachahmungen an der Schnittstelle zwischen Urheberrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht tätig.

Axel Nordemann studierte Jura in Göttingen und München. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber und Wettbewerbsrecht in München tätig. In dieser Zeit promovierte er über das Urheberrecht an Fotografien.

Axel Nordemann ist Autor und Mitherausgeber zahlreicher Publikationen in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Er ist Mitherausgeber und Mitautor des Standardkommentars „Fromm/Nordemann: Urheberrecht“, (2014) sowie Mitherausgeber und Co-Autor des Kommentars zum Wettbewerbsrecht „Götting/Nordemann“ (2016). Unter anderem ist Axel Nordemann auch Verfasser zweier Beispiele unlauteren Wettbewerbs im Kommentar „Fezer: Lauterkeitsrecht: UWG“ (2016).

Axel Nordemann ist Mitglied der CSUSA (Board of Trustees 2010-2012) und der Association littéraire et artistique internationale (ALAI). Er ist zudem Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und Mitglied der International Trademark Association (Chair des Copyright Committee 2018-19; Inaugural Vice-Chair des Copyright Committee 2016-17; Co-Chair des Academic Committee 2014-15; Co-Chair der Adjunct Professors Special Interest Group 2010-13).

Das JUVE Handbuch 2023/2024 zählt ihn in der Kategorie Marken- und Designrecht sowie Wettbewerbsrecht zu den empfohlenen Anwälten. („sehr hart in der Sache, aber angenehm im Ton u. sehr zuverlässig“, Wettbewerber). Auch Best Lawyers 2023 und Who´s Who Legal führt Axel Nordemann unter den ausgewählten Anwältinnen und Anwälten im Bereich Urheber- und Markenrecht und als „Global Elite Thought“ im Urheberrecht.